Landschaftsschutzgebiete in Pfinztal
Mit einer Fläche von insgesamt 2.162 ha stehen nahezu zwei Drittel der Gemarkungsfläche der Gemeinde Pfinztal unter Landschaftsschutz. Das Landschaftsschutzgebiet Pfinzgau wurde 1991 vom Landratsamt als Untere Naturschutzbehörde festgesetzt. Ziel ist die Bewahrung der zum größten Teil noch durch naturnahe Artenzusammensetzung gekennzeichneten Wälder und die Erhaltung und langfristige Sicherung der teils ausgedehnten Streuobstwiesen um die einzelnen Ortsteile. Ein weiterer wesentlicher Grund für die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes war auch die Offenhaltung der Grünzässuren zwischen den einzelnen Ortsteilen in der Pfinzaue.
Flächenhafte Naturdenkmale (FND) und Naturgebilde (NG). Nach § 24 Naturschutzgesetz sind Gebiete mit naturschutzrelevanter Ausstattung bis zu einer Größe von maximal 5 ha als sogenannte Flächenhafte Naturdenkmale (FND) oder Naturgebilde (NG) geschützt. Die unter Schutzstellung erfolgt wie bei den Landschaftsschutzgebieten durch das Landratsamt Karlsruhe als Untere Naturschutzbehörde.
Folgende FND und NG sind auf unserer Gemarkung ausgewiesen:
1. NG 'Josef-Mall-Kastanie' Ortsteil Söllingen, Gewann Flühlos
2. NG 'Schöne Buche am Waldeck', Ortsteil Söllingen, Gewann Oberwald
3. NG 'Ahorn/Rosskastanie/Akazie', Ortsteil Berghausen, Garten des ehemaligen Selmnitz-Wasserschlosses
4. NG 'Zwei Linden im Park', Ortsteil Berghausen, Erlenstraße/Friedhofstraße
5. NG 'Zwei Eichen am Hagwäldchen', Ortsteil Kleinsteinbach, Gewann Hagwäldchen/Über der Prinz
6. NG 'Zwei Linden am Feldkreuz', Ortsteil Wöschbach, Wesostrasse Ortsende
7. NG ' St. André Eiche' Ortsteil Söllingen, Gewann Stranzenberg
8. NG 'Söllinger Speierling im Pfaffenhalden', Ortsteil Söllingen, Gewann Pfaffenhalden
9. NG 'Söllinger Speierling am Burgweg', Ortsteil Söllingen, Gewann Flühlos
10. FND 'Schreibersklamm' Ortsteil Berghausen, Gewanne Hüber und Steinert
11. FND 'Feuchtgebiet am Rittnerthof' Ortsteil Berghausen, Gewanne Rittnert und Ruschwäldele
Die Schutzgebiete und Naturdenkmale sind auf einer bei der Gemeindeverwaltung erhältlichen Übersichtskarte dargestellt.


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