Aufgaben und Bedeutung der Ortschaftsräte
Anläßlich der am 01.01.1974 vollzogenen Fusion der ehemals selbstständigen Gemeinden Berghausen, Kleinsteinbach, Söllingen und Wöschbach nutzte der Gemeinderat die Möglichkeit, vier Ortschaften mit Ortsverwaltungen und Ortschaftsräten einzurichten.
Der Ortschaftsrat ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören und hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. Durch die Ortschaftsverfassung wurde den Ortschaften ein eigener Verantwortungs- und Handlungssspielraum eingeräumt.
Die Förderung der Eigenverantwortlichkeit der Ortschaften in den gezogenen Grenzen, nützt dem Wohl der Gesamtgemeinde, ermutigt die Bürgerinnen und Bürger zur Mitarbeit und trägt zu einem regen Leben in der örtlichen Gemeinschaft bei. Die Ortschaftsverfassung erlaubt es den Gemeinden, die Ortschaften als eigene Träger des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens, unter Beachtung der Belange der Gesamtgemeinde, zu erhalten und zu fördern.
Durch die Ortschaftsverfassung wurden auch örtliche Verwaltungen in den Ortsteilen eingerichtet. Damit wurde ein Mittel zur Dekonzentration der Verwaltung und die bürgernahe Ausgestaltung erreicht. Die Wege der Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Verwaltung wurden verkürzt, die Integration verbessert und die Sachnähe der Verwaltung gesteigert.
Oft wird die gute Kenntnis der örtlichen Verhältnisse und der direkte Draht zu den Bürgerinnen und Bürgern von den anderen Gremien der Gemeinde eingesetzt, in dem den Ortschaftsräten Angelegenheiten zur Vorberatung und Ausarbeitung von Vorschlägen übertragen werden.
Die Ortschaftsräte könnten nur mit ihrer eigenen Zustimmung durch den Gemeinderat aufgelöst werden.
Die Zuständigkeiten und Aufgaben der Ortschaftsräte sind in der Hauptsatzung der Gemeinde Pfinztal geregelt.


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