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Die Haushaltssatzung der Gemeinde Pfinztal

Bedeutung
Die Haushaltssatzung ist das Haushaltsgesetz der Gemeinde. Die Satzungsform des Haushaltsplanes hat politische Bedeutung und hebt sich dadurch als zentrales Leit- und Ordnungsinstrument der Gemeindewirtschaft heraus. Sie beinhaltet auch steuerliche Regelungen (Festsetzung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer).

Zusammen mit der Festsetzung der vorgesehenen Kreditaufnahmen dient die Haushaltssatzung insgesamt der formalen Ordnung der gesamten Gemeindewirtschaft und unterstellt die jährliche Haushaltskonzeption der öffentlichen Kontrolle.

 

Haushaltssatzung 2012
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.01.2012 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:

§ 1

2012
Euro

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

 

1. Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je

34.291.050

davon im Verwaltungshaushalt

32.447.050

davon im Vermögenshaushalt

1.844.000

2. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen) in Höhe von

0

3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

65.000

§ 2

2012
Euro

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

4.000.000

§ 3

2012
Euro

Die Steuersätze werden festgesetzt

 

1. für die Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf

290 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
der Messbeträge auf

300 v.H.

2. für die Gewerbesteuer nach dem Ertrag und Kapital auf

330 v.H.