Die Haushaltssatzung der Gemeinde Pfinztal
Bedeutung
Die Haushaltssatzung ist das Haushaltsgesetz der Gemeinde. Die Satzungsform des Haushaltsplanes hat politische Bedeutung und hebt sich dadurch als zentrales Leit- und Ordnungsinstrument der Gemeindewirtschaft heraus. Sie beinhaltet auch steuerliche Regelungen (Festsetzung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer).
Zusammen mit der Festsetzung der vorgesehenen Kreditaufnahmen dient die Haushaltssatzung insgesamt der formalen Ordnung der gesamten Gemeindewirtschaft und unterstellt die jährliche Haushaltskonzeption der öffentlichen Kontrolle.
Haushaltssatzung 2012
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.01.2012 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:
§ 1 | 2012 |
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit |
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1. Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je | 34.291.050 |
davon im Verwaltungshaushalt | 32.447.050 |
davon im Vermögenshaushalt | 1.844.000 |
2. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen) in Höhe von | 0 |
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von | 65.000 |
§ 2 | 2012 |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 4.000.000 |
§ 3 | 2012 |
Die Steuersätze werden festgesetzt |
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1. für die Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe | 290 v.H. |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 300 v.H. |
2. für die Gewerbesteuer nach dem Ertrag und Kapital auf | 330 v.H. |


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